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Die Wirtschaftssysteme

Die Ordnung des Wirtschaftslebens beinhaltet als Kernfrage das Verhдltnis Staat - private Wirtschaft, Bindung und Freiheit im 'Wirtschaftsbereich sowie Eigentum und Verfьgung ьber di( Produktionsmittel. Die durch die Industrialisierung hervorgeru­fene Produktionssteigerung hat in zunehmendem MaЯe als politi­sche Komponente die Beziehungen zwischen Stabilitдt der Preise, wirtschaftlichem Wachstum, Erhaltung der Kaufkraft und Siche­rung der Arbeitsplдtze ins Spiel gebracht, wobei dieses „magisch Viereck" im Gleichgewicht zu halten ist. Die Verschiedenheit der praktizierten Wirtschaftssysteme fьhrt jedoch zwangslдufig zui Ьberbetonung der einen oder anderen Komponente und damil zu einer entgegengesetzten Entwicklung innerhalb der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Beide Sy­steme sind volkswirtschaftliche Denkmodelle, die in der Praxis vermischt auftreten.

l. Freie Marktwirtschaft

a) Die klassische Nationalцkonomie

Diese Form des Wirtschaftslebens entspricht einem Bedьrfnis des handel- und gewerbetreibenden Industriestaates und dem Sy­stem des modernen Kapitalismus. Sie wird dadurch geprдgt, dat der Einzelmensch auch im Wirtschaftsleben sich selbst ьberlasset bleibt, wдhrend auf dem Markt das freie Spiel der Krдfte herrscht. Kennzeichnend ist das Verhдltnis von Produktion und Bedarf das sich ebenso wie das Verhдltnis von Angebot und Nachfrag von selbst regelt. Es findet also ein marktwirtschaftlich automaД scher Ausgleich aller Interessen statt, wobei sich eine naturlich Auslese der Besten nach MaЯgabe ihrer Leistungen vollzieht. Un die Marktwirtschaft vцllig unbeeinfluЯt funktionieren zu lassen ist ein von Lenkungsprinzipien freier Handel, Waren- um Dienstleistungsverkehr sowie eine nahezu unbegrenzte Gewerbt freiheit erforderlich. Auch die schrankenlose Freiheit des Eigen tums mit der dazugehцrigen Verfьgungsmacht ьber Grund um

Boden muЯ vom politischen Prinzip her gewдhrleistet sein. Glei­ches gilt fьr die Freizьgigkeit (d.h. die Beschдftigung, Berufsaus-nbung und Arbeitsplatzwahl), die Freiheit der Konsumwahl und die Freiheit der Lohn-/Preisgestaltung.

Diese Form der klassischen Nationalцkonomie hat sich infolge der „eigentьmlichen Dialektik des Freiheitsbegriffes" selbst zer-wцrt, wobei die absolute Vertragsfreiheit die Wettbewerbsfreiheit ausgehцhlt hat. Da die uneingeschrдnkte Freiheit als solche ihr Regulativ in der GesetzmдЯigkeit des Marktes findet, die jeweili­ge Nachfrage sich aber auf das gьnstigste Angebot einpendelt, wird - um eine Ordnung aufrechtzuerhalten - ein Gleichgewicht itr Krдfte vorausgesetzt.

Beispiel: Vielzahl gleich groЯer, gleich leistungsfдhiger und gleich kapi-ulkraftiger Einzelbetriebe.

Der Markt selbst hat, von diesem freien System ausgehend, das Gleichgewicht der Krдfte verschoben, da Industrialisierung, Ver­kehr und Technik den GroЯbetrieb gebracht und die Entstehung von Kartellen, Monopolen, Syndikaten und Konzernen gefцrdert laben. Dadurch ist in vielen Fдllen die Initiative kleiner und mitt­lerer Unternehmen erstickt worden und es bedarf deshalb politi­scher Ьberlegungen, um die Investitionsfreudigkeit des Unter­nehmens und damit die Expansion der Wirtschaft (= Steigerung : des Lebensstandards) sicherzustellen.

b) Die soziale Marktwirtschaft (Bundesrepublik) Durch die historische Entwicklung ist der Automatismus der sich selbst regelnden Wirtschaft beseitigt. Damit ist auch die Vor-tussetzung fьr eine vцllige Zurьckhaltung des Staates entfallen, Der Ausgleich sozialer Hдrten wird ferner durch die vom Staat betriebene Geld-, Finanz- und Diskontpolitik erstrebt, wobei in der Bundesrepublik Deutschland die (unabhдngige) Bundesbank mit ihrem kreditpolitischen Instrumentarium dem Staat zur Seite steht. Die Interventionsmцglichkeiten in einer nicht tausch-, son­dern geldorientierten Wirtschaft bestehen darin, daЯ die Umlauf-menge des Geldes, die Deckung dieser Menge in wertneutralen Bestдnden (z.B. Gold), die Hцhe der Zinssдtze (Diskont-, Lom­bardsatz) sowie die Konvertierbarkeit deriWдhrung (Devisenbe­wirtschaftung, Wechselkurspolitik) beeinfluЯt werden kann.

Beispiele: Hцhe der Mindestreservesдtze freier Geldinstitute bei dei Bundesbank; Rediskontbeschrдnkungen; Konjunkturausgleichsrьckk-ge; Kreditaufnahmebeschrдnkung; Investitionshilfe&bgaben.

Auch eine mehrjдhrige Finanz- und Haushaltsplanung, die Er­stellung von Orientierungsdaten fьr die Wirtschaft, die Fцrde­rung des Wohnungsbaues und der Vermцgensbildung, die Stabil!-tдtsgesetzgebung sowie eine maЯvolle Lohn- und Preispolitik sind fьr Konjunktur, Wirtschaft und Markt von Bedeutung. SchlieЯlich dient auch die Steuer- und Zollgesetzgebung da Wirtschaftslenkung sowie der Investitions- und Leistungsfreu­digkeit von Konsumenten und Produzenten. Jedes staatliche En­gagement ist jedoch nur im Interesse einer ausgeglichenen Zah­lungsbilanz und einer gesunden, privatwirtschaftlich orientiertet Volkswirtschaft zu rechtfertigen.

Als Folge von Rezession, Arbeitslosigkeit, Preisauftrieb und Deckungslьcken in den цffentlichen Haushalten kommt eini Wirtschaftslenkung in Form der Investitionskontrolle in Be-

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tracht, die von gemeinsamer Absprache zwischen цffentlichen und strukturellen Investitionen der GroЯunternehmer bis zur Einfьhrung von Wirtschafts- und Sozialrдten mit Rahmenpla­nungskompetenz reicht.

2. Planwirtschaft

Im Gegensatz zur frei nach Angebot und Nachfrage sich regu­lierenden Wirtschaft verkцrpert die Planwirtschaft den Willen des Staates, nicht den des Unternehmens. Ziel dieses Wirtschafts­systems ist, Produktion, Absatz, Eigenverbrauch, Gьtervertei­lung und Export nach dem in volkswirtschaftlicher Planung er­rechneten Bedarf kraft Gesetzes zu bestimmen. Damit verbunden ist die (theoretische) Sicherung der Arbeitsplдtze fьr die Zeit der Planung sowie die stete Steigerung des Bruttosozialprodukts (= alle erarbeiteten Werte und Dienstleistungen). Maximalziel ist Bedarfsdeckung, nicht mehr. An die Stelle der Marktregulierung tritt staatliches Reglement. Infolgedessen wird der Unternehmer und Kapitalist (theoretisch) durch das Volksganze, praktisch durch den Funktionдr ersetzt, der den Staat verkцrpert und den (mehrjдhrigen) Wirtschaftsplan durchzusetzen hat. Das Funktio­nдrswesen beherrscht so die Wirtschaft, wird Trдger der Macht und erwirbt цkonomische Vorrechte. Der Staat wird dadurch ium unkontrollierbaren Verwaltungsapparat, in dem die soziale "nd цkonomische, d.h. unternehmerische Abhдngigkeit stдndig zunimmt.

a) Zentralverwaltungswirtschaft (China)

Innerhalb dieser Unterart der verplanten, staatsunmittelbaren und unselbstдndigen Wirtschaft stellt der Markt lediglich einen Ort fьr Absatz, Umschlag oder Tausch dar, wobei auch die Hin­gabe von Ware gegen Mьnz- bzw. Papiergeld Tauschcharakter besitzt. Eine wertneutrale Geldentwicklung oder Kursschwan­kung gibt es nicht. Produktion und Absatz (d.h. Export und Eigenverbrauch) und damit der Preis werden gesetzlich geregelt. Das Eigentum an den Produktionsmitteln (z.B. Maschinen) be­sitzen der Staat, staatsдhnliche Unternehmen oder Kollektive. Es wird durch Staatsbeamte (Funktionдre) oder verbeamtete Unter­nehmer verwaltet. Durch die weitgehende Beseitigung von Pri­vateigentum und den Entzug der Mцglichkeit, fьr sich gewinn-

bringend zu produzieren, tritt an die Stelle des Wettbewerbs di( Planerfьllung und Verpflichtung gegenьber der Volksgesamtheit. Da Erzeugung, Gьterverteilung, Verbrauch und Arbeitsplatz­wechsel sich nach einem Generalplan bestimmen, dient dies;

Wirtschaftsform nicht in erster Linie der Steigerung des Lebens­standards oder der vollstдndigen Befriedigung menschlicher Be­dьrfnisse, sondern primдr politischen, militдrischen und ideologi­schen Zielen. Eine Vorstufe zur absoluten Zentralverwaltungs-Wirtschaft nach der leninistisch-marxistischen Ideologie stellt du sozialistische neue цkonomische System in der DDR dar (Kollek­tiveigentum bzw. Eigentum kontrollierter Produktionsgenossen­schaften mit Leistungszahlsystem). Durch eine zunehmende Ver­schuldung im Westen und eine Цffnung desMarktes fьr westeu­ropдische Konsumgьter hat sich dieses System jedoch nicht als lebensfдhig erwiesen. Ansatzpunkte fьr eine Orientierung an westlich-kapitalistischen System sind seit Oktober 1989 zu ver­muten. :: . . •

b) Lenkungswirtschaft („Drittes Reich")Ziel dieser Wirtschaftsform ist die Bedarfsdeckung durch Len­kung der Produktion und des Verbrauchs auf der Grundlage da Privateigentums und der Unternehmerinitiative. Es herrscht di( Idee der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, wonach nur der Be­darf geplant, aber Erfьllung und Leitung der Wirtschaft den in Wirtschaftsleben tдtigen, unpolitischen ,1 Organen anvertraut bleibt.

Die Eingriffe des Staates bestehen in der Bildung von Zwangs kartellen. Marktverbдnden, Sozialgemeinschдften (z.B. Reichs nдhrstand) und dem zwangsweisen ZusammenschluЯ berufsstдn discher Gruppen. Der Erfьllung des Planes werden die anderen Komponenten freier unternehmerischer Gestaltung (z.B. Investi­tion, Staatsauftrдge) untergeordnet. Wдhrend Lцhne und Gehдl ter hoheitlich festgelegt werden, dient die Geldpolitik nur ds KaufkraftfewieAr»Die Preise fьr Waren und Dienstleistungen bestimmen di Zentrum der Wirtschaftspolitik. Der Staat kann entweder & Preisgestaltung dem EinfluЯ von Angebot und Nachfrage ьbe lassen oder den sog. Selbstkostenpreis (z.B. Kostenmiete bei So zialwohnungen) zugrunde legen. Eine EinfluЯnahme auf Loht und Gehalter nicht beamteter Arbeitnehmer ist infolge der ver(» sungsrechtlich garantierten Stellung der Gewerkschaften auЯen gering. Zwar ist die Erkenntnis gesichert, daЯ jeder mit seina Einkommen den eigenen und familiдren Lebensunterhalt m« bestreiten kцnnen; da aber Lцhne Bestandteil der betriebswill

schaitlichen Kosten sind, sind sie auch ein (treibender) Preisbil­dungsfaktor (Lohn-Preis-Spirale)

Um eine marktstцrende Preisunterbietung oder ьberhцhte Mo­nopolpreise zu verhindern, sind z.B. auf dem Sektor der Ernдh­rungswirtschaft Eingriffe dann gerechtfertigt, wenn es gilt, der durch Weltmarktpreise gefдhrdeten Landwirtschaft Mindestab-ulzpreise zu sichern.

Beispiele Rechtsgrundlagen sind etwa das PreisG, die PreisangabeVO, die BuMietenG'e, das KuSchutzG, Preisbindungen auf dem Woh-mingsmarkt

Alle anderen Lenkungsmodalitaten sind politischer Natur und ron Fall zu Fall im Gesetz- oder Verordnungsweg zu beschlie-fcn. Das gilt fьr die Regulierung von Angebot und Nachfrage (z B. durch Subventionen) und die Festsetzung von Hцchst-hw. Mindestpreisen (auch Preisstop).

Lediglich ьber das Geld- und Kreditwesen besitzt die offentli-dn Hand Steuerungsmoglichkeiten (vgl. S. 396), vor allem durch dit weisungsunabhangige Bundesbank ьber die Steuerung des Diskont- und Lombardsatzes fьr Geld- und Kassenkredite (Zins­politik), die von den Kreditinstituten bei der Bundesbank zu un­terhaltenden Mindestreserven, die Menge des umlaufenden Gel-dt» und die Stutzung der DM durch An- oder Verkaufe auslдndi-xher Wahrungen. Innerhalb der Europaischen Gemeinschaft be-ttthen nahezu feste Wechselkurse, wobei unter den EG-Landern Bit der Rechnungseinheit ECU abgerechnet wird.

Beispiele Geldwesen (BuBankG, BuHaushaltsO; WahrungsG; De potG).

Kreditwesen (BausparkassenG, WohnungsbauforderungsG; Woh-nungsbaupramienG; SparpramienG; Staatsanleihen, Art. 115 GG; In-TtsimentverwaltungsG; VermogensbildungsG).

4. Kartellrecht*

Um die Wettbewerbsfдhigkeit und Selbstдndigkeit einzelner Unternehmen zu erhalten, werden Konzentrationen innerhalb l»«(immter Wirtschaftszweige und die damit verbundene Gefahr der Marktaufteilung und des Preisdiktats durch den Staat (Bun-dtskartellamt) kontrolliert.

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