I. Die Wirtschaftssysteme
Die Ordnung des Wirtschaftslebens beinhaltet als Kernfrage das Verhältnis Staat - private Wirtschaft, Bindung und Freiheit im 'Wirtschaftsbereich sowie Eigentum und Verfügung über di( Produktionsmittel. Die durch die Industrialisierung hervorgerufene Produktionssteigerung hat in zunehmendem Maße als politische Komponente die Beziehungen zwischen Stabilität der Preise, wirtschaftlichem Wachstum, Erhaltung der Kaufkraft und Sicherung der Arbeitsplätze ins Spiel gebracht, wobei dieses „magisch Viereck" im Gleichgewicht zu halten ist. Die Verschiedenheit der praktizierten Wirtschaftssysteme führt jedoch zwangsläufig zui Überbetonung der einen oder anderen Komponente und damil zu einer entgegengesetzten Entwicklung innerhalb der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Beide Systeme sind volkswirtschaftliche Denkmodelle, die in der Praxis vermischt auftreten.
l. Freie Marktwirtschaft
a) Die klassische Nationalökonomie
Diese Form des Wirtschaftslebens entspricht einem Bedürfnis des handel- und gewerbetreibenden Industriestaates und dem System des modernen Kapitalismus. Sie wird dadurch geprägt, dat der Einzelmensch auch im Wirtschaftsleben sich selbst überlasset bleibt, während auf dem Markt das freie Spiel der Kräfte herrscht. Kennzeichnend ist das Verhältnis von Produktion und Bedarf das sich ebenso wie das Verhältnis von Angebot und Nachfrag von selbst regelt. Es findet also ein marktwirtschaftlich automaÄ scher Ausgleich aller Interessen statt, wobei sich eine naturlich Auslese der Besten nach Maßgabe ihrer Leistungen vollzieht. Un die Marktwirtschaft völlig unbeeinflußt funktionieren zu lassen ist ein von Lenkungsprinzipien freier Handel, Waren- um Dienstleistungsverkehr sowie eine nahezu unbegrenzte Gewerbt freiheit erforderlich. Auch die schrankenlose Freiheit des Eigen tums mit der dazugehörigen Verfügungsmacht über Grund um
Boden muß vom politischen Prinzip her gewährleistet sein. Gleiches gilt für die Freizügigkeit (d.h. die Beschäftigung, Berufsaus-nbung und Arbeitsplatzwahl), die Freiheit der Konsumwahl und die Freiheit der Lohn-/Preisgestaltung.
Diese Form der klassischen Nationalökonomie hat sich infolge der „eigentümlichen Dialektik des Freiheitsbegriffes" selbst zer-wört, wobei die absolute Vertragsfreiheit die Wettbewerbsfreiheit ausgehöhlt hat. Da die uneingeschränkte Freiheit als solche ihr Regulativ in der Gesetzmäßigkeit des Marktes findet, die jeweilige Nachfrage sich aber auf das günstigste Angebot einpendelt, wird - um eine Ordnung aufrechtzuerhalten - ein Gleichgewicht itr Kräfte vorausgesetzt.
Beispiel: Vielzahl gleich großer, gleich leistungsfähiger und gleich kapi-ulkraftiger Einzelbetriebe.
Der Markt selbst hat, von diesem freien System ausgehend, das Gleichgewicht der Kräfte verschoben, da Industrialisierung, Verkehr und Technik den Großbetrieb gebracht und die Entstehung von Kartellen, Monopolen, Syndikaten und Konzernen gefördert laben. Dadurch ist in vielen Fällen die Initiative kleiner und mittlerer Unternehmen erstickt worden und es bedarf deshalb politischer Überlegungen, um die Investitionsfreudigkeit des Unternehmens und damit die Expansion der Wirtschaft (= Steigerung : des Lebensstandards) sicherzustellen.
b) Die soziale Marktwirtschaft (Bundesrepublik) Durch die historische Entwicklung ist der Automatismus der sich selbst regelnden Wirtschaft beseitigt. Damit ist auch die Vor-tussetzung für eine völlige Zurückhaltung des Staates entfallen, <h die ungehinderte Monopolisierung lebenswichtiger Güter zu Ausbeutung, Kapitalbindung und politischer Macht führen kann. Diesen drohenden sozialen Ungleichgewichten wirkt die Form dtr sozialen, d.h. teilbeeinßußten Marktwirtschaft entgegen, die tut einem sich frei nach Angebot und Nachfrage bildenden Preis (l. B. für Textilien) beruht. Die Intervention des Staates geschieht durch Gesetze oder Einzelakte, wobei die dirigistischen Maßnah-•Kn weder generell, noch i. S. einer Globalsteuerung der Wirtschaft, sondern nur im Bedarfsfall mit geringstmöglichem Umfang ergriffen werden. Eine Verplanung oder Verstaatlichung der ii'irtschaft in ihrer gesamten Breite fehlt völlig.
Die Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand dienen dem Zweck, das nach wie vor erstrebte automatische Funktionieren des Marktes nicht zu stören und das Prinzip des freien Wettbewerbs aufrecht zu erhalten, i '
Beispiele: Subventionen; Förderung der Randgebiete; Schutz von Berufsbildern; Ausgleich im Wettbewerb; Preisauszeichnung; Ein- und Ausfuhrregelung; Imerzonenhandelsvorschriften.
Auch Gesetze (vgl. S. 48) über Versicherungs- und Kreditwesen, Bausparen und Vermögensbildung, agrarrechtliche Marktordnungen, Vorschriften über Absatzsicherung (z.B. Zucker) und Bevorratung (z.B. Mineralöl) sowie die Verflechtung Europas garantieren eine sozial ausgewogene Märktwirtschaft.
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